Der Beruf des Buchhalters
In Frankreich ist der Beruf des Buchhalters nicht reglementiert. Eine Qualifikation in Bezug auf den Beruf wird jedoch gefordert (Abitur + 2 Studienjahre oder Bachelor). Eine Anerkennungsbescheinigung kann beim CIEP in Paris beantragt werden und für einen Bewerber aus der EU von Nutzen sein, der den Wunsch hat, einem Arbeitgeber seine Kenntnisse nachzuweisen.
Der Beruf des Wirtschaftsprüfers
Der Beruf des Wirtschaftsprüfers gehört in Frankreich zu den reglementierten Berufen.
Zugangsbedingungen zum Beruf für Bewerber aus der EU:
- Inhaber eines Abschlusses, eines Zeugnisses oder eines Titels (mindestens Niveau Bachelor) zur Ausübung des Berufs in einem Mitgliedstaat, der den Beruf reglementiert
- oder Nachweis der Ausübung des Berufs des Wirtschaftsprüfers binnen zwei Jahren im Verlauf der vergangenen zehn Jahre in einem Mitgliedstaat, der den Beruf nicht reglementiert, – erfolgreiches Bestehen einer Befähigungsprüfung, die sich auf das französische Recht, die Vorschriften, die Ethik und die berufliche Praxis bezieht, es sei denn, im Verlauf der Berufserfahrung wurden Kenntnisse erworben, die diese Prüfung naturgemäß unnütz machen.
Die Niederlassung ist erst nach der Eintragung bei der Wirtschaftsprüferkammer zulässig.
Formalitäten zu erledigen bei:
Die Niederlassung ist erst nach der Eintragung bei der Wirtschaftsprüferkammer zulässig.