Die Verordnung von November 2013 legt eine gemeinsame Neuorganisation der Struktur der Studien fest und findet, unabhängig von der Hochschule, an der sie eingeschrieben sind, Anwendung für alle Studenten.
Sie sieht ein System zur Anrechnung von Studienleistungen vor. Der Begriff „Studienjahr“ wird durch den Begriff des „Jahresprogramms“ des Studenten ersetzt. Dasselbe gilt für den Begriff „Kurs“, der durch den Begriff „Unterrichtseinheit“ ersetzt wird.