Muster im Hintergrund Muster im Hintergrund
Suche

Menü

Menü

Finden Sie uns auf

Inhaltsverzeichnis :
-- Inhaltsverzeichnis --

Das Lernen von Fremdsprachen in Belgien

Mise à jour le 04/05/2021

In Belgien hat jede Gemeinschaft ihre eigene offizielle Landesprache. In der Flämischen Gemeinschaft (Flandern) wird Niederländisch, in der Französischen Gemeinschaft (Wallonie) Französisch und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Ostbelgien) Deutsch gesprochen. In Brüssel, das die Hauptstadt Flanderns ist, zugleich aber auch zur Französischen Gemeinschaft gehört, werden dementsprechend zwei Sprachen verwendet: Französisch und Niederländisch.

Fremdsprachenunterricht wird an den belgischen Regelschulen schrittweise im Laufe der Schulzeit eingeführt. Allerdings wird in dem zur Großregion gehörenden Teilgebiet Belgiens mit dem Lernen einer Fremdsprache am spätesten begonnen. In den verschiedenen Bildungssystemen in Europa spielt der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen nur in der Föderation Wallonie-Brüssel und in England keinerlei Rolle im Pflichtunterricht.

Die Sprachgesetzgebung

In den Gesetzen über den Sprachengebrauch sind Vorschriften für den Fremdsprachenunterricht in Belgien festgelegt.

  • So ist das Unterrichten von Niederländisch als Zweitsprache in den 19 Gemeinden der Region Brüssel-Hauptstadt obligatorisch.
  • Ebenfalls vorgeschrieben ist Niederländischunterricht in den an der sogenannten „Sprachgrenze“ gelegenen wallonischen Gemeinden, d. h. in Comines-Warneton (Komen-Waasten), Mouscron (Moeskroen), Flobecq (Vloesberg) und Enghien (Edingen).
  • In den Gemeinden Malmedy, Waimes (Weismes), Baelen, Plombières (Bleyberg) und Welkenraedt (Welkenrath) kann als Zweitsprache entweder Deutsch oder Niederländisch gewählt werden.
  • In den anderen wallonischen Gemeinden kann Niederländisch, Englisch oder Deutsch die Zweitsprache sein.
Démission pour reconversion professionnelle

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

Kontakt