Das gesetzliche Renteneintrittsalter beträgt 65 Jahre, sofern der Antragsteller mindestens 120 Versicherungsmonate vorweisen kann. Wurde die Berufstätigkeit in mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ausgeübt, werden die dortigen Versicherungsperioden für die Berechnung der 120 Monate berücksichtigt.
Sie möchten Ihr genaues Renteneintrittsalter erfahren? Dann wenden Sie sich an die CNAP über den folgenden Link: https://www.cnap.lu/accueil-mail-old/email-futur-pensionne/
VORRUHESTAND
Für die Beantragung des Vorruhestands haben Sie zwei Möglichkeiten:
• im Alter von 57 Jahren, wenn Sie eine Pflichtversicherungszeit von 480 Monaten nachweisen können,
• im Alter von 60 Jahren, wenn Sie Versicherte eine Pflichtversicherungs-, Weiterversicherungs- oder Optionsversicherungszeit, eine Rückkaufversicherungszeit und Ergänzungsversicherungszeit von 480 Monaten nachweisen können, von denen mindestens 120 Monate auf Pflichtversicherungs-, Weiterversicherungs-, Optionsversicherungs- und Rückkaufversicherungszeiten entfallen müssen.
Aus der folgenden Tabelle gehen die Versicherungszeiten hervor, die für die Berechnung des Rechts auf Zahlung einer klassischen oder vorgezogenen Altersrente herangezogen werden:
In Blau: Versicherungszeiten, die für die Rente zählen
In Grau: Versicherungszeiten, die nicht berücksichtigt werden
*1 PVA = Vorruhestandsrente
*² PV = Altersrente