Das gesetzliche Renteneintrittsalter hängt vom Geburtsjahr des Versicherten ab.
Es steigt schrittweise von 65 auf 67 Jahre im Jahr 2029.
Wenn Sie genau wissen wollen, ab wann Sie eine deutsche Rente beziehen können, können Sie ab Ihrem 55. Lebensjahr bei der Deutschen Rentenversicherung eine Rentenschätzung beantragen (www.deutsche-rentenversicherung.de).
Geburtsjahr | Gesetzliches Renteneintrittsalter |
1953 | 65 Jahre und 7 Monate |
1954 | 65 Jahre und 8 Monate |
1955 | 65 Jahre und 9 Monate |
1956 | 65 Jahre und 10 Monate |
1957 | 65 Jahre und 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
1962 | 66 Jahre und 8 Monate |
1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
1964 | 67 Jahre |
Um eine ungekürzte Rente zu erhalten, müssen Sie zum gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen.
Daneben müssen Sie in Deutschland eine Mindestversicherungszeit von 5 Jahren nachweisen. Von diesen 5 Jahren müssen Sie mindestens 1 Jahr in Deutschland versichert gewesen sein. Das bedeutet, dass Sie eine Versicherungszeit von 60 Monaten benötigen, um eine Rente zum vollen Satz zu erhalten.
VORRUHESTAND
Sie können vor Erreichung des gesetzlichen Renteneintrittsalters in Rente gehen. Allerdings hat das in den meisten Fällen Abschläge von der eigentlichen Rentenhöhe zur Folge.
Dieser Abschlag beträgt für jeden vorgezogenen Rentenmonat 0,3 % von der Rentenhöhe.
In bestimmten, gesetzlich festgelegten Fällen kann der Versicherte eine abschlagfreie Vorruhestandsrente beantragen.
Der Antrag kann dann gestellt werden:
• ab 63 Jahre und 1 Monat für Schwerbehinderte (Behinderungsgrad mindestens 50 %), die mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen können. Für Personen die ab 1952 geboren sind, wird das Alter schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
• ab 65 Jahre, wenn der Versicherte während seiner Beschäftigungszeiten 45 Pflichtversicherungsjahre nachweist, wobei in diesem Fall auch Kindererziehungszeiten bei Kindern unter 10 Jahren berücksichtigt werden.