Das gesetzliche Renteneintrittsalter beträgt 65 Jahre und steigt schrittweise auf 66 Jahre im Jahr 2025 und auf 67 Jahre im Jahr 2030.
Um eine Rente zu erhalten, sind keine Sozialversicherungszeiten notwendig.
Für die volle Rente sind jedoch 14.040 Arbeitstage nachzuweisen. Das entspricht im Prinzip 45 Jahren zu je 312 Tagen.
Innerhalb der EU gearbeitete Zeiträume werden berücksichtigt. Kurze Perioden, in denen nicht gearbeitet wurde, können als gearbeitet gelten, wie z. B. Krankheit, Invalidität, Arbeitslosigkeit usw.
VORRUHESTAND
Derzeit wird der Vorruhestand in Belgien reformiert. Aufgrund der aktuellen Diskussionen können sich die Bestimmungen laufend ändern.
Die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme einer Vorruhestandsregelung hängen von Ihrem Alter und von der Dauer Ihrer Berufstätigkeit ab.
Mindestalter und Mindestdauer der Berufstätigkeit |
60 Jahre bei 44 Arbeitsjahren |
61 Jahre bei 43 Arbeitsjahren |
62 Jahre bei 43 Arbeitsjahren |
63 Jahre bei 42 Arbeitsjahren |