Die Grenzgänger, die:
- in ihrem Tätigkeitsland sozialversichert sind;
- Vermögenseinkommen haben: im Wesentlichen Mieteinnahmen und inländische Kapitalerträge;
- für diese Einkommen Sozialabgaben in Form einer CSG (Contribution Sociale Généralisée) und einer CRDS (Contribution à la Réduction de la Dette Sociale) gezahlt haben.
Wenn diese drei Bedingungen erfüllt sind, können die Grenzgänger eine Erstattung der entrichteten Beträge beantragen.