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Wer ist betroffen?

Mise à jour le 03/06/2021

Die Grenzgänger, die:
  •  in ihrem Tätigkeitsland sozialversichert sind;
  •  Vermögenseinkommen haben: im Wesentlichen Mieteinnahmen und inländische Kapitalerträge;
  •  für diese Einkommen Sozialabgaben in Form einer CSG (Contribution Sociale Généralisée) und einer CRDS (Contribution à la   Réduction de la Dette Sociale) gezahlt haben.

Wenn diese drei Bedingungen erfüllt sind, können die Grenzgänger eine Erstattung der entrichteten Beträge beantragen.

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Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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