Die Mehrsprachigkeit ist in Luxemburg seit 1984 gesetzlich verankert: Das entsprechende Gesetz zur Sprachenregelung legt Luxemburgisch als Landessprache fest und schreibt den Gebrauch von Französisch und Deutsch für Gesetze und Rechtsvorschriften vor.
Alle drei Sprachen (Französisch, Deutsch und Luxemburgisch) haben den Status einer Verwaltungs- und Rechtssprache. Sie sind im Land unterschiedlich stark präsent und teilen sich die Funktionen als Arbeits-, Amts- und Verkehrssprache.