Die Kandidaten mit Staatsbürgerschaften der Europäischen Union
Falls Sie sich für das erste Studienjahr an einer französischen Hochschule anmelden möchten, müssen Sie sich im vorherigen Jahr auf der Webseite des Ministeriums für nationale Erziehung (Ministère de l’Éducation Nationale) wie die französischen Studenten zur « Admission post-bac » (APB, Zulassung nach dem Abitur), www.admission-postbac.fr eintragen lassen.
Es gibt keine offizielle Anerkennung zwischen den ausländischen und den französischen Diplomen.
Das ENIC-NARIC France übernimmt in seiner Funktion als Informationszentrum über die akademische und berufliche Anerkennung der Diplome die Aufgaben, die ausländischen Diplome verständlicher zu machen. Es legt Bescheinigungen bezüglich des absolvierten Niveaus im ausländischen Erziehungssystem im Verhältnis zum französischen System fest, aber es erlässt keine Dokumente, die einer Person zu bestimmte Rechten verschaffen. Diese Bescheinigung wird manchmal von den Hochschulen verlangt. Zu diesem Zwecke müssen Sie sich an die folgende Adresse wenden:
Es sind die Hochschulen, die eine Entscheidung über ihre Zulassung treffen.
Sie entscheiden auf der Grundlage Ihrer Bewerbungsunterlagen über die Anerkennung Ihres Diploms der Sekundarstufe.
Kandidaten ohne eine Staatsangehörigkeit der Europäischen Union
Für die Länder, in denen das Verfahren CEF (Centre pour les Études en France / Zentrum für die Studien in Frankreich) 5 vorhanden ist, erfolgt die Anmeldung für die meisten Studienrichtungen verpflichtend über die Webseite des Campus France www.campusfrance.org. Für bestimmte Studienrichtungen erfolgt die Anmeldung direkt bei den Hochschulen (besuchen Sie diesbezüglich die Webseite von Campus France).
Ein vorheriger Zulassungsantrag (demande d’admission préalable, DAP) für im Ausland ansässige Kandidaten, der als „Dossier blanc“ bezeichnet wird, muss von der Webseite von Campus France heruntergeladen und ausgefüllt werden. Es kann auch eine Vergleichbarkeitsbescheinigung des ausländischen Diploms beantragt werden. Jedes Institut legt seine eigenen Zulassungskriterien fest. Dies erfolgt in Abhängigkeit des vorherigen Studienverlaufs des Studenten und gemäß den Anforderungen der geplanten Studienrichtung.