Um die Lesbarkeit Ihres Diploms zu verbessern, können Sie einen Antrag zwecks akademischer Anerkennung an die folgende Stelle einreichen:
Die folgenden Dokumente müssen beim Dienst für die akademische Anerkennung eingereicht werden:
- Eine Kopie des Diploms oder der Diplome der Sekundarstufe sowie den Notenausweis in Anlage, falls erforderlich zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung.
- Eine Kopie des offiziellen Programms der absolvierten Ausbildungen.
- Eine Kopie der Abschlussarbeit zwecks Beendigung des Studiums (Abschlussarbeit, Diplomarbeit, usw.)
In der Föderation von Wallonien-Brüssel ist das Verfahren zwecks Beantragung der akademischen Anerkennung kostenpflichtig. Die Kosten belaufen sich auf 174 €.
Die verschiedenen Typen der akademischen Anerkennung von Seiten des Ministeriums Wallonien-Brüssell :
Da es sich um eine individuelle Bewertung handelt, gibt es keine automatische Anerkennung, auch für die europäischen Diplome. Es können zwei verschiedene Arten von Anerkennung erhalten werden: der Anerkennungsbescheid oder der Anerkennungsbescheid des Studienniveaus. Der Kandidat kann auch Einspruch erheben gegen eine eventuelle Verweigerung der Anerkennung bzw. Ablehnungsbescheid.
Der Anerkennungsbescheid
Dieses Dokument bescheinigt, dass die absolvierten Studien einem akademischen Grad des Hochschulstudiums in Belgien (Bachelor, Master) entsprechen. Es ermöglicht die Weiterführung des Studiums auf dem in Belgien angeführten Niveau.
Der Anerkennungsbescheid des Studienniveaus
Falls sich eine vollständige Anerkennung als unmöglich herausstellt, kann sich die Kommission zu einer Anerkennung des Studienniveaus äußern. Der entsprechende Bescheid bescheinigt, dass die absolvierten Studien einem Studienniveau entsprechen, das dem akademischen Niveau in Belgien entspricht, ohne aber den Fachbereich des Studiums anzuführen. Diese Anerkennung des Niveaus wirkt sich zwar nicht positiv auf die Weiterführung der Studien aus und ermöglicht auch nicht den Zugang zu den geschützten Berufen.
Er kann sich aber bei einem Arbeitgeber als nützlich erweisen, um das gesetzliche Niveau (des 1. oder zweiten Zyklus) der im Ausland absolvierten Studien zu bestimmen.
Der Ablehnungsbescheid
In diesem Falle ist eine vollständige Nachholung der Studien erforderlich.