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Wie berechnet sich meine Rente ?

Mise à jour le 15/01/2026

Sobald Sie Ihren Antrag auf Altersrente bei Ihrer zuständigen Kasse gestellt haben, berechnen die französischen und deutschen Kassen selbst die Höhe der Ihnen zustehenden Rente.

Ermittlung der französischen Rente

Die Kasse Ihres Wohnortes berechnet gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und vergleicht dann:

  • Ihre nationale Rente, d. h. die Rente, die ausschließlich auf der Grundlage Ihrer Berufstätigkeit in Frankreich berechnet wird,
  • und den ANTEIL, den sie für Ihre Gemeinschaftsrente zahlen müsste, die alle Ihre Tätigkeiten in den verschiedenen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums berücksichtigt.
    Sie zahlt Ihnen dann den für Sie günstigeren Betrag, d. h. den höheren der beiden Beträge.

Wenn Sie Ihre deutsche Rente beziehen, wird Ihre französische Rente unter Berücksichtigung Ihrer neuen Berufstätigkeit in Deutschland neu berechnet.

Unabhängig vom angewandten Satz (maximal 50 %) darf Ihre monatliche Rente aus dem französischen Rentensystem nicht mehr als die Hälfte des Höchstlohns der französischen Sozialversicherung betragen, d. h. 2.002,50 € ab dem 1. Januar 2026.

Was die Zusatzrente betrifft, so erhalten Sie eine Rente, die proportional zur Beitragszeit in Frankreich zu Ihrer obligatorischen Zusatzrentenversicherung berechnet wird.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen französischen Rentenkasse.

Ermittlung der deutsche Rente

Die Rente setzt sich aus drei Faktoren zusammen.
Die Höhe Ihrer monatlichen Rente ergibt sich aus einer Berechnung, bei der folgende Faktoren berücksichtigt werden:

  • Ihre persönlichen Entgeltpunkte (PEP): Diese werden mit dem Rentenkoeffizienten multipliziert „Zugangsfaktor” (1 für eine Rente, die je nach Ihrem Geburtsjahr mit 65 oder 67 Jahren bezogen wird, <1 für eine vorzeitige Rente und >1 für eine Rente, die je nach Ihrem Geburtsjahr nach Ihrem 65. oder 67. Lebensjahr bezogen wird)
  • ein Rentenartfaktor (RAF): 1 für eine Altersrente, 1 für eine Vollinvaliditätsrente, 0,5 für eine Teilinvaliditätsrente, 0,55 für eine Witwenrente…
  • und der aktuelle Rentenwert (Aktueller Rentenwert: AR), der sich aus den Beiträgen ergibt, die auf das durchschnittliche Jahreseinkommen erhoben werden: Er ergibt sich aus den Beiträgen, die auf das durchschnittliche Jahreseinkommen erhoben werden. Seit dem Jahr 2024 ist er für ganz Deutschland einheitlich. Für 2026 beträgt der Rentenwertpunkt für ganz Deutschland 40,79 €. Der Betrag wird jedes Jahr im Juli angepasst.

Monatlicher Rentenbetrag = PEP X RAF X AR

Es gibt weder eine Mindestrente noch eine Höchstrente.

Die deutsche Rentenkasse muss die gezahlten Sozialbeiträge berücksichtigen, auch wenn diese nicht in den fünfzehn Referenzjahren vor dem Eintritt des Arbeitnehmers in den Ruhestand liegen.

Ihre Rente wird grundsätzlich jedes Jahr zum 1. Juli entsprechend dem Lebensstandard, d. h. den deutschen Löhnen, und entsprechend der Anzahl der Rentner in Deutschland im Verhältnis zur Anzahl der Arbeitnehmer, die in Deutschland Beiträge zur Alters- und Invaliditätsversicherung zahlen, angepasst.

Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrer deutschen Rentenversicherung einen Versicherungsnachweis zu beantragen. Seit dem 1. Januar 2021 gibt es eine Zusatzrente zur Grundrente. Sie betrifft alle Rentner, die mindestens 33 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, aber im Vergleich zum nationalen Durchschnitt nur eine geringe Rente beziehen. Diese „Grundrente” wird automatisch ausgezahlt, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Die Grundrente sieht somit eine individuelle Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung für Langzeitversicherte mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen sowie eine Beihilfe zur Grundsicherung und Wohngeld vor. Die 33 Jahre Grundrentenzeit umfassen folgende Zeiträume:

  • die Pflichtbeiträge aus unselbständiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit,
  • die Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und Betreuung von Angehörigen,
  • die Zeiten, in denen Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bezogen wurden,
  • die Zeiten, die für Kindererziehung und Betreuung von Angehörigen angerechnet werden,
    Ersatzzeiten.
  • Eine Grundrente wird gezahlt, wenn die eigenen Beiträge des Versicherten zur Rentenversicherung mindestens 30 % des Durchschnittslohns des Versicherten betragen. Zeiten, in denen die Beiträge weniger als 30 % des Durchschnittslohns des Versicherten betragen, werden nicht berücksichtigt.

Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrer deutschen Rentenkasse einen Versicherungsverlauf anzufordern.

Wenn Ihr Versicherungsperiode in Deutschland weniger als 1 Jahr ist

Sie haben keinen Anspruch auf die deutsche Rente, aber diese Versicherungsperiode wird für die Berechnung der Beiträge von Ihrer französischen Rente berücksichtigt sein.

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