Arbeitsverträge können in jeder beliebigen Sprache aufgesetzt werde, die beide Vertragsparteien verstehen. Ein Schreiben, das in einer dem Arbeitnehmer unbekannten oder nahezu unbekannten Sprache verfasst wurde, kann unter Berufung auf einen Willensmangel für nichtig erklärt werden (Artikel 1109 Zivilgesetzbuch).
Die Bedeutung von Sprachen für eine Vielzahl von Stellen in Luxemburg wird immer größer. Französisch ist die am meisten verwendete Verkehrssprache, gefolgt von Englisch, Deutsch und Luxemburgisch. Gegebenenfalls können Kenntnisse in einer weiteren Sprache wie z. B. Niederländisch, Italienisch, Spanisch oder Portugiesisch gefordert werden bzw. „von Vorteil“ sein.
Abgesehen von Berufen mit geringen Qualifikationsanforderungen (Hilfsarbeiter, Produktionsmitarbeiter, Lagerarbeiter) werden in Luxemburg von Angestellten und Führungskräften häufig Sprachkenntnisse in zwei oder drei Sprachen erwartet.
Das Umschalten zwischen mehreren Sprachen ist in Luxemburg aufgrund des multikulturellen Umfelds gängige Praxis.
Im Bankensektor, im Handel und in der Industrie kann Englisch den „gemeinsamen Nenner“ der eng zusammenarbeitenden Personen unterschiedlicher Nationalitäten darstellen, wobei nun schon seit mehreren Jahren auch französischsprachige Grenzgänger dem luxemburgischen Arbeitsmarkt ihren Stempel aufdrücken. Die Arbeitgeber sind auf der Suche nach polyglotten Beschäftigten, die in der Lage sind, problemlos in mehreren Sprachen zu kommunizieren.