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Steuertoleranzen

Mise à jour le 04/05/2021

Die Doppelbestzeuerungsabkommen zwischen den verschiedenen Staaten darunter die der Großregion, beruhen auf folgendem Prinzip :die Gehälter, Vergütungen und andere änhliche Entlohnungen sind einzig und allein in dem Staat zu versteuern, in dem die dem Einkommen zugrundeliegende Tätigkeit ausgeübt wird. 

Dennoch haben die Steuerverwaltungen Vereinbarungen ausgehandelt, die eine Toleranzschwelle festlegen, unter der der Arbeitnehmer im Beschäftigungsstaat weiterhin besteuert werden kann. 

Zum Beispiel : 
  • Luxemburg – Belgien : 24 Tage-Schwelle. Ein belgischer Grenzgänger, der in Luxemburg arbeitet, kann 24 Tage außerhalb der luxemburgischen Grenze arbeiten und in Luxemburg steuerpflichtig bleiben. 
  • Luxemburg- Deutschland : 19 Tage-Schwelle. Ein deutscher Grenzgänger, der in Luxemburg arbeitet, kann 19 Tage außerhalb der luxemburgischen Grenze arbeiten und in Luxemburg steuerpflichtig bleiben.
  • Luxemburg- Frankreich :  29 Tage-Schwelle. Ein französischer Grenzgänger, der in Luxemburg arbeitet, kann 29 Tage außerhalb der luxemburgischen Grenze arbeiten und in Luxemburg steuerpflichtig bleiben.

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