In Luxemburg ist die Telearbeit gesetzlich durch die Konvention vom 21. Februar 2006 geregelt, die durch die Konvention von 15. Juli 2011 erneuert worden ist. Letztere ist zwischen der Union den luxemburgischen Unternehmen (Union des Entreprises luxembourgeoises) und den Gewärkschaften OGB-L und LCGB abgeschlossen worden. Diese Konvention erhielt einen generell verpflichtenden Status durch die großherzogliche Verordnung vom 1. März 2012.
Nach der Konvention ist die Telearbeit “eine Form der Arbeitsorganisation und/oder -realisierung bei welcher Informations- und Kommunikationstechnologien im Rahmen eines Arbeitsvertrags benutzt werden und die Arbeit, die auch in den Räumlichkeiten ds Arbeitsgebers hätte ausgeübt werden können, regelmäßig außerhalb dieser Raümlichkeiten, genauer gesagt am Wohnort des Arbeitsnehmers, ausgeübt wird”.