In Deutschland ist die Telearbeit nicht durch spezifische gesetzliche Regelungen definiert. Die Telearbeit wird somit den auf die Gesamtheit der Arbeitsverträge anwendbaren Regeln untergeordnet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat einen Ratgeber für die Telearbeit publiziert (2001), welcher verschiedene Definitionen der Telearbeit und die persönlichen und organisatorischen Gesischtspunkte sowie die juristischen Bedigungen auflistet, die für die Einführung der Telearbeit wichtig sind.
Laut diesem Dokument beschreibt die Telearbeit “jede Aktivität, die auf Informations- und Kommunikationstechniken basiert und die ausschließlich oder zeitweise an einem Arbeitsplatzausgeübt wird, der sich außerhalb der Betriebsstätte (den Räumlichekeiten des Arbeitsgebers) befindet. Dieser Arbeitsplatz ist mit dem Räumlichkeite des Arbeitsgebers durch elektronische Kommunikationsmittel verbunden”.