Die Telearbeit basiert auf einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer.
Die Telearbeit muss im ursprünglichen Vertrag oder in einem schriftlichen Vertragsänderung vorgesehen sein. Es gibt eine Ausnahme: in Belgien, für gelegentliche Telearbeit ist ein schriftlicher Austausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausreichend.
Der Arbeitnehmer hat die gleichen Rechte und unterliegt den gleichen Pflichten wie andere Arbeitnehmer des Unternehmens.
Der Arbeitgeber ist für die Installation und die Wartung des Ausrüstung verantwortlich.
Der zwingende Inhalt des Vertrags oder der Vetragsänderung unterscheidet sich von Land zu Land.