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Die vorausgehenden behördlichen Formalitäten

Mise à jour le 13/03/2024

Wurde Ihre Tätigkeit in die Anlage A der deutschen Handwerksordnung aufgenommen, ist eine Voranmeldung bei der zuständigen Handwerkskammer erforderlich.

Sie können die Anlage A der deutschen Handwerksordnung über den nachstehenden Link einsehen:

www.zdh.de/fileadmin/user_upload/ZDH/0725-Berufe_franz_sisch.pdf

Die Handwerker sind verpflichtet, der Handwerkskammer des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird, in eine Reihe von Schriftstücken zu übermitteln, um diese Genehmigung zu erhalten (eine EG-Bescheinigung über die auszuübenden Tätigkeiten, ein Auszug aus dem Strafregister, eine Bescheinigung über die Konkursfreiheit):

Beispiel für eine Entsendung nach Rheinland-Pfalz:

HANDWERKSKAMMER Trier
Loebstraße 18
D- 54 292 Trier
Tel.: +49 651 2070

Die zuständige Handelskammer finden Sie auf der Website der Handelskammern in Deutschland: www.handwerkskammer.de

Die deutsche Behörde wird Ihnen binnen einer Frist von einem Monat antworten und darauf verwiesen, dass Sie Ihre Tätigkeit überall in Deutschland ausüben können. Dieser Titel ist ein Jahr gültig und verlängerbar.

Beantragung einer Umsatzsteuernummer

Jedes Unternehmen muss beim Finanzamt des betreffenden Landes eine Umsatzsteuernummer beantragen.

Die luxemburgischen Unternehmen müssen sich beispielsweise an das Finanzamt Saarbrücken wenden, um eine Umsatzsteuernummer zu erhalten :

FINANZAMT SAARBRÜCKEN
Am Stadtgraben 2-4
D- 66111 Saarbrücken
Tel.: +49 681 3000 434
Poststelle@fasb.saarland.de

 Für französische Unternehmen:

FINANZAMT OFFENBURG
Carl-Blos-Straße 2a
77654 Offenburg D-77 694 Kehl
Tel.: +49 781 12026 0
poststelle-14@finanzamt.bwl.de

 Für belgische Unternehmen:

FINANZAMT TRIER
Hubert Neuerburg Straße 1
D-54290 Trier
Tel.: +49 651 936 00
poststelle@fa-tr.fin-rlp.de

An dieser Stelle soll darauf verwiesen werden, dass die Umsatzsteuer in Deutschland seit dem 1. Januar 2017 19% beträgt. Der ermäßigte Steuersatz liegt bei 7%.

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