Besteuerung der entsendeten Belegschaft mit steuerlichen Wohnsitz im Herkunftsland bei einer Entsendedauer in Belgien > 183 Tagen
ie Bezüge und Gehälter des Arbeitnehmers, die anlässlich seiner Entsendung im Rahmen der auf dem belgischen Territorium erbrachten Leistungen gezahlt werden, sind in diesem Fall in Belgien gemäß den auf diesem Gebiet geltenden steuerlichen Regeln besteuerbar.
Für die Nichtbewohner des Königreichs Belgien wird die Steuer aufgrund einer progressiven Steuertabelle berechnet, die von 25 bis 50 % des in Belgien besteuerbaren Nettoeinkommens beträgt und fünf Steuerklassen zugewiesen wird.
Einkommenssteuersatz 2017 (Steuererklärung 2018)
Steuerklasse | Jahreseinkommen (2017) | Steuersatz |
1 | bis €11 070 | 25% |
2 | €11 070 – €12 720 | 30% |
3 | €12 720 – €21 190 | 40% |
4 | €21 190 – €38 830 | 45% |
5 | mehr als €38 830 | 50% |
Die von Belgien unterzeichneten Steuervereinbarungen berücksichtigen einen progressiven Steuermechanismus. Die Steuer wird von den belgischen Steuerbehörden auf die Gesamtheit der Einkommen berechnet, aber nur für den Anteil der in Belgien besteuerbaren Einkommen fällig.
Steuererklärung
In der Eigenschaft als Gebietsfremder hängt der Arbeitnehmer vom Finanzamt „Contrôle Non-Résident“ ab.
Die verbindliche Berechnung der Steuer durch die belgischen Steuerbehörden erfolgt auf der Grundlage der Steuererklärung für Gebietsfremde/natürliche Person (INR/PP – Formular Nr. 276.2). Der Gebietsfremde hat ferner die Möglichkeit, seine Erklärung online über die Plattform tax-on-web abzugeben, die von den belgischen Steuerbehörden eingerichtet wurde.
Die Erklärung muss binnen der auf dem Formular des zuständigen Finanzamts angegebenen Frist zurückgesandt werden, dessen Anschrift ebenfalls auf dem Formular vermerkt ist.