Die Entsendung besteht in einer vorübergehenden Verwendung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber:
- an einem Ausführungsort, der sich vom mit dem Arbeitsvertrag vereinbarten Ort unterscheidet;
- für eine befristete Dauer;
- mit Beibehaltung eines Unterstellungsverhältnisses mit dem Unternehmen, das den Arbeitnehmer entsendet.
Die Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland wirft Fragen in den drei besonderen Bereichen auf :
- Sozialversicherung: In welchem Land tritt der Arbeitnehmer der Sozialversicherung bei und welche Formalitäten sind vom Arbeitgeber zu erledigen?
- Arbeitsrecht : Welches Recht kommt für den Arbeitnehmer während der Dauer seines Auftrags im Ausland zur Anwendung?
- Steuerrecht : In welchem Land hat der Arbeitnehmer seine Steuern zu zahlen?
Bitte vergessen Sie nicht, dass die Begriffe der „Entsendung“ in diesen drei Bereichen unabhängig bewertet werden.