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Grenzgänger in Luxemburg: die Neuerungen 2026 (Steuern, Renten, Arbeitsrecht)

13/01/2026
Mahaut Cremel

Das Jahr 2026 markiert einen Wendepunkt für Grenzgänger in Luxemburg. Steuerrecht, Renten, Arbeitsrecht oder auch Unternehmensgründung: Zahlreiche Reformen treten in Kraft und werden sich unmittelbar auf Ihre persönliche und berufliche Situation auswirken. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen, um diese Veränderungen frühzeitig einordnen zu können.

Steuerrecht

Steuerbonus für Eltern

Ab dem 1. Januar 2026 kann auf Antrag ein Steuerbonus dem Elternteil gewährt werden, dessen Kind im Wechselmodell lebt und der im Rahmen der Aufteilung der Familienleistungen nicht von der Steuerklasse 1a profitiert.
Der Betrag dieses Steuerbonus kann bis zu 922,50 € pro Kind betragen. Die Maßnahme gilt ausschließlich für die Steuerjahre 2025 und 2026.

Steuerfreibetrag für den Verbleib im Erwerbsleben

Ein neuer Steuerfreibetrag, der sogenannte Freibetrag für den Verbleib im Erwerbsleben (AMVP), wird für Personen eingeführt, die die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen und sich freiwillig dazu entscheiden, ihre berufliche Tätigkeit bis zum Alter von 65 Jahren fortzusetzen.
Dieser Freibetrag ermöglicht eine Reduzierung des zu versteuernden Einkommens um bis zu 9.000 € pro Jahr. Voraussetzung ist der Erhalt einer Bescheinigung über die Rentenanspruchsberechtigung bei den zuständigen luxemburgischen Rentenversicherungsträgern.

Anhebung der steuerlichen Abzugsfähigkeit für Altersvorsorgeverträge

Der Höchstbetrag der steuerlichen Abzugsfähigkeit für Altersvorsorgeverträge wird von 3.200 € auf 4.500 € pro Jahr angehoben. Ziel ist es, die dritte Säule der Altersvorsorge auf individueller Basis zu stärken und ergänzende Vorsorgemaßnahmen zu fördern.

Saisonarbeitskräfte, Praktikanten oder Gelegenheitsbeschäftigte

Ab dem 1. Januar 2026 können Arbeitgeber, die Saisonarbeitskräfte, Gelegenheitsbeschäftigte oder Praktikanten für gelegentliche Arbeiten einsetzen, einen pauschalen Steuerabzug auf Löhne von bis zu 18 € pro Stunde anwenden (gegenüber 16 € im Jahr 2025).
Die maximale zusammenhängende Beschäftigungsdauer zur Inanspruchnahme dieses Systems wird in den landwirtschaftlichen, weinbaulichen und forstwirtschaftlichen Sektoren auf 30 Tage erhöht. Dadurch können sämtliche saisonalen Tätigkeiten, wie etwa die Weinlese, abgedeckt werden.

Einheitlicher Steuertarif in Aussicht

Derzeit erwägt Luxemburg eine umfassende Reform der Einkommensteuer, die darauf abzielt, die drei bestehenden Steuerklassen (1, 1A und 2) durch einen einheitlichen, individualisierten Steuertarif zu ersetzen, der sich am Modell der Steuerklasse 1A orientiert.
Ziel dieser Reform ist es, das Steuersystem zu vereinfachen und die Steuerpflichtigen unabhängig von ihrer familiären oder ehelichen Situation gleich zu behandeln.

Hinweis: Der Gesetzentwurf soll im Jahr 2026 eingebracht werden. Eine Anwendung ist jedoch frühestens ab 2028 vorgesehen, mit möglichen Übergangsregelungen und vorbehaltlich parlamentarischer und haushaltspolitischer Entscheidungen.

Soziale Sicherheit

Erhöhung der Renten

Ab dem 1. Januar 2026 werden die Renten in Luxemburg um 1,5 % erhöht, um der Entwicklung des durchschnittlichen beitragspflichtigen Einkommens Rechnung zu tragen.

Die monatliche Mindestvollrente (bei 40 Beitragsjahren) beläuft sich somit im Jahr 2026 auf 2.376,62 €.

Entwicklung des Rentensystems

Ab dem 1. Januar 2026 treten schrittweise mehrere Änderungen im Rentensystem in Kraft, um dessen finanzielle Nachhaltigkeit zu stärken und gleichzeitig das gesetzliche Renteneintrittsalter von 65 Jahren beizubehalten.
Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen:

  • eine Erhöhung der Beiträge,
  • die Einführung einer progressiven Rente,
  • eine größere Flexibilität bei der Berücksichtigung von Studienzeiten,
  • die schrittweise Verlängerung der erforderlichen Beitragsdauer für den Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente,
  • sowie die Einführung des Freibetrags für den Verbleib im Erwerbsleben (siehe Abschnitt Steuerrecht).

Harmonisierung der Antikumulierungsvorschriften bei vorgezogenen Renten

Ein am 18. Dezember 2025 verabschiedetes Gesetz harmonisiert die Bedingungen für die vorgezogene Altersrente für Arbeitnehmer und Selbstständige. Damit wird eine festgestellte Ungleichbehandlung korrigiert und einheitliche Antikumulierungsvorschriften eingeführt.

Es ist daher mit einer Anpassung der geltenden Regelungen zu rechnen, mit dem Ziel, identische Bedingungen für alle Anspruchsberechtigten zu schaffen.

Arbeitsrecht

Recht auf Nichterreichbarkeit

Ab dem 4. Juli 2026 sind Unternehmen verpflichtet, ein System einzuführen, das das Recht auf Nichterreichbarkeit für Arbeitnehmer gewährleistet, die digitale Arbeitsmittel nutzen.
Dieses auf Unternehmens- oder Branchenebene festgelegte System muss technische Maßnahmen, Schulungen sowie gegebenenfalls Ausgleichsregelungen vorsehen und gleichzeitig die gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften einhalten. Arbeitgeber, die diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, müssen mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.
Das Recht auf Nichterreichbarkeit gilt ebenfalls für Telearbeitnehmer.

Unternehmensgründung

Vereinfachung der Verfahren

Im Jahr 2026 wird die Unternehmensgründung in Luxemburg durch die Zusammenlegung der Verwaltungsverfahren vereinfacht: Gewerbeerlaubnis, Mehrwertsteuernummer und Arbeitgeberregistrierung können künftig in einem einzigen Verfahren beantragt werden.

Démission pour reconversion professionnelle

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