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FAQ

Frankreich-Schweiz

Formation du demandeur d’emploi
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Arbeitsrecht

Beinhalten alle Arbeitsverträge in der Schweiz eine Probezeit?

Nein, nicht alle Arbeitsverträge in der Schweiz beinhalten automatisch eine Probezeit. Unbefristete Arbeitsverträge (unbefristete Verträge) sehen standardmäßig eine einmonatige Probezeit vor, auch wenn diese nicht schriftlich festgehalten ist. Befristete Arbeitsverträge (befristete Verträge) hingegen sehen keine Probezeit vor, es sei denn, es wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen.

Wie lange dauert die Probezeit in der Schweiz?

Die Standarddauer der Probezeit in der Schweiz beträgt einen Monat. Diese Dauer kann jedoch durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geändert werden, wobei die Probezeit kürzer oder länger sein kann, jedoch maximal 3 Monate betragen darf.

Wenn die Probezeit länger als drei Monate dauert, welche Dauer gilt dann als Probezeit?

Sollte die Probezeit länger als drei Monate dauern, gelten nur die ersten drei Monate als Probezeit, auch wenn in einer schriftlichen Vereinbarung eine längere Dauer vereinbart wurde.

Kann eine Probezeit in einem Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden?

Ja, die Probezeit kann durch eine schriftliche Vereinbarung, einen Gesamtarbeitsvertrag oder einen Normalarbeitsvertrag ausgeschlossen werden.

Wie lange ist die Kündigungsfrist während der Probezeit in der Schweiz?

Die Kündigungsfrist während der Probezeit in der Schweiz beträgt sieben Kalendertage und nicht sieben Arbeitstage.

Ist es möglich, während der Probezeit eine andere Kündigungsfrist festzulegen?

Ja, die Parteien können schriftlich eine kürzere oder längere Kündigungsfrist während der Probezeit vereinbaren. Es ist auch möglich, die Kündigungsfrist vollständig zu streichen.

Muss die Kündigung während der Probezeit begründet werden?

Nein, die Kündigung muss während der Probezeit nicht begründet werden, obwohl es möglich ist, die Gründe für das Ende der Probezeit zu erfragen.

Wie kann die Kündigung während der Probezeit mitgeteilt werden?

Die Kündigung kann während der Probezeit mündlich mitgeteilt werden, es sei denn, im Arbeitsvertrag wurde ausdrücklich die Schriftform vereinbart.

Kann mein Arbeitgeber meine Probezeit verlängern, wenn ich krank bin oder einen Unfall habe?

Ja, wenn Sie krank sind oder einen Unfall haben und für eine gewisse Zeit nicht arbeiten können, kann der Arbeitgeber die Probezeit entsprechend verlängern.

Kann mein Arbeitgeber meinen Arbeitsvertrag während der Probezeit kündigen, wenn ich krank bin oder einen Unfall habe?

Ja, während der Probezeit genießen Sie keinen Kündigungsschutz im Falle von Krankheit oder Unfall. Nach Ablauf der Probezeit haben Sie jedoch Anspruch auf diesen Schutz.

Kann ich während der Probezeit gekündigt werden, wenn ich schwanger bin?

Ja, der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag auch im Falle einer Schwangerschaft während der Probezeit kündigen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie grundsätzlich nicht verpflichtet sind, Ihren Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft zu informieren. Sie sind frei, zu entscheiden, wann Sie ihm davon erzählen möchten.

Muss ich meinen Arbeitgeber sofort informieren, wenn ich während meiner Probezeit schwanger bin?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihren Arbeitgeber sofort zu informieren. Es steht Ihnen frei, den Zeitpunkt zu wählen, an dem Sie ihm von Ihrer Schwangerschaft erzählen möchten.