Wenn Sie in Frankreich arbeiten und Ihre Kinder allein aufziehen oder wenn Sie und Ihr Ehepartner in Frankreich arbeiten, haben Sie vorrangig Anspruch auf französische Familienleistungen.
Wenn Sie in Frankreich arbeiten und Ihr Ehegatte keine berufliche Tätigkeit ausübt und in Deutschland kein Ersatzeinkommen bezieht, haben Sie Anspruch auf Familienleistungen in Frankreich, und Deutschland zahlt Ihnen gegebenenfalls eine zusätzliche Leistung.
Wenn Sie in Frankreich arbeiten und Ihr Ehepartner oder ein Mitglied Ihres Haushalts in Deutschland arbeitet oder dort ein Ersatzeinkommen bezieht, erhalten Sie vorrangig Familienleistungen in Deutschland.
Französischen Leistungen
Folgende französischen Familienleistungen sind nicht ausführbar:
- RSA, revenu de solidarité active (Aktives Solidaritätseinkommen),
- Besondere Geburts- oder Adoptionsbeihilfen,
- Die Familienunterstützung,
- Beihilfe für Erwachsene mit Behinderung
- und das Wohngeld (allocation de logement).
Sie können diese Leistungen nicht beanspruchen, weil Ihre Familie und Sie nicht im Beschäftigungsstaat wohnen.
Um die aus Frankreich ausführbaren Familienleistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie der Familienkasse (Caisse d’Allocations Familiales / CAF) folgende Unterlagen übermitteln:
- ein Antragsformular für Kindergeld, das Sie bei der Familienkasse anfordern,
- das beim Agentur für Arbeit oder bei der CAF zu beziehende Formular E 401 für Angaben zur Zusammensetzung Ihrer Familie,
- eine Geburtsurkunde Ihres Kindes oder Ihrer Kinder,
- ein Bankverbindungsnachweis (relevé d’identité bancaire),
- eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit über die Nicht-Zahlung oder Einstellung von Leistungen.
Sie haben Anspruch auf Beihilfen für die Aufnahme und Betreuung Ihres Kleinkindes: die Kleinkinderzulage (Prestation d’Accueil du Jeune Enfant / PAJE)
Die Kleinkinderzulage (Prestation d’Accueil du Jeune Enfant / PAJE)
Wenn Sie auf die Geburt oder die Adoption eines Kindes warten, erhalten Sie die PAJE-Leistungen (mit Ausnahme der freien Wahl des Betreuungsmodus und der Prämie bei Geburt oder Adoption).
Die PAJE hat alle vor dem 1. Januar 2004 bestehenden Leistungen im Zusammenhang mit der frühen Kindheit ersetzt (Beihilfe für ein junges Kind, Adoptionsbeihilfe, Familienbeihilfe für die Beschäftigung einer Kinderbetreuerin, Kinderbetreuungsbeihilfe zu Hause, Erziehungsbeihilfe).
Wenn Sie vor dem 1. Januar 2004 geborene Kinder haben, erhalten Sie weiterhin die bisherigen Leistungen.
Wenn Ihr Kind nach dem 1. Januar 2004 geboren wurde oder adoptiert (oder zur Adoption aufgezogen) wurde, erhalten Sie eine einmalige Leistung, die Kinderbetreuungsleistung, die Folgendes umfasst:
a) eine Prämie bei der Geburt oder Adoption Ihres Kindes (nicht exportierbare Leistung)
Die Geburtenprämie und die Adoptionsprämie sind Leistungen, die an eine Wohnsitzbedingung geknüpft sind. Sie sind für deutsche Grenzgänger nicht exportierbar.
b) eine Grundzulage: (exportierbare Leistung)
Die Grundbeihilfe dient zur Deckung der Kosten für die Geburt und den Unterhalt eines Kindes.
Bedingungen
- Ein unterhaltsberechtigtes Kind unter 3 Jahren haben,
- Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen für die Familienleistungen,
- Die von der Familie erhaltenen Mittel werden bei der Feststellung des Anspruchs auf die Beihilfe berücksichtigt. Sie dürfen einen Grenzwert nicht überschreiten, der je nach Situation des Leistungsempfängers (für 2026) variiert:
Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder | Paar mit zwei Einkommen für Kinder | Paare mit einem einzigen Einkommen | Alleinerziehende |
1 enfant | 49.054 € | 37.118€ | 49.054€ |
2 Kinder | 56.478 € | 44.542 € | 56.478 € |
3 Kinder | 65.386 € | 53.450 € | 65.386 € |
pro zusätzliches Kind | 8.908€ | 8.908 € | 8.908 € |
Schritte
Geburt:
An die FCA sind zu richten:
- eine Fotokopie des Familienbuchs oder eine Fotokopie des Auszugs der Geburtsurkunde,
- die Bescheinigung über das erste Gesundheitszeugnis des Kindes.
Ein Formular kann unter der Adresse www.caf.fr, Rubrik «Hilfen und Verfahren», dann «Persönliches Leben» heruntergeladen werden.
Annahme:
Sie wird automatisch gezahlt, wenn Sie die Adoptionsprämie erhalten haben.
Betrag
Beträge der Grundzulage (2026):
Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder | Für Paare mit zwei Einkommen oder alleinerziehende Eltern | Für Paare mit 1 Einkommen | ||
Einkommen | Betrag | Einkommen | Betrag | |
1 Kind | Weniger als 41.055 € | 196,59 € | Weniger als 31.066 € | 196,59€ |
Zwischen 41.055 € und 49.054 € | 98,30€ | Zwischen 31.066 € und 37.118 € | 98,30€ | |
2 Kinder | Weniger als 47.268 € | 196,59 € | Weniger als 37.279 € | 196,59 € |
Zwischen 47.268 € und 56.478 € | 98,30€ | Zwischen 37.279 € und 44.542 € | 98,30€ | |
3 Kinder | Weniger als 54.724 € | 196,59 € | Weniger als 44.735 € | 196,59€ |
Zwischen 54.724 € und 65.386 € | 98,30€ | Zwischen 44 735 € und 53.450 € | 98,30€ | |
La PreParE
La PreParE (ab dem 1. Januar 2015 geborenes Kind): Diese Leistung wird im Rahmen einer vollständigen oder teilweisen Unterbrechung der Tätigkeit gewährt, um sich um sein Kind zu kümmern. Sie ist Teil der Betreuung des Kleinkindes (Paje).
Der PreParE hat zum Ziel, einem Elternteil die Möglichkeit zu geben, seine berufliche Tätigkeit einzuschränken oder ganz einzustellen, um sich um sein Kind unter 3 Jahren zu kümmern.
Bedingungen des PreParE
Um von der PreParE profitieren zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- die allgemeinen Voraussetzungen für den Bezug von Familienleistungen erfuellen,
- mindestens ein Kind unter 3 Jahren haben oder ein Kind unter 20 Jahren adoptiert haben,
ganz oder teilweise seine berufliche Tätigkeit unterbrechen, um sich um sein Kind zu kümmern. - mindestens 8 Quartale Altersbeitrag (kontinuierlich oder nicht) nachweisen, die für eine berufliche Tätigkeit validiert wurden:
- innerhalb von 2 Jahren vor der Geburt Ihres Kindes, wenn es Ihr erstes Kind ist,
- innerhalb von 4 Jahren, wenn es sich um Ihr 2. Kind handelt,
- innerhalb von 5 Jahren ab dem 3. Kind.
Um die erhöhte PreParE in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- ihre berufliche Tätigkeit beendet haben,
- mindestens 3 unterhaltsberechtigte Kinder haben,
- Sie haben in den letzten 5 Jahren mindestens 8 Quartale Rentenbeiträge gezahlt.
Beträge der PreParE
Die Höhe der Zulage ist höher, aber die Auszahlungsdauer kürzer. Bitte beachten Sie, dass die Wahl des erhöhten PreParE endgültig ist. Die Auszahlung erfolgt frühestens nach einem Monat der Beobachtung. Beide Elternteile können eine solche Leistung beziehen. Diese darf jedoch für beide Elternteile insgesamt 745,45 € (2026) nicht überschreiten.
Ihr Betrag ist gleich, unabhängig davon, ob Sie die PAJE-Grundzulage erhalten oder nicht. 2026 :
Status des Elternteils | Monatlich gezahlter Betrag |
Tätigkeit völlig unterbrochen | 456,06€ |
Teilzeit (maximal 50%) | 294,82€ |
Teilzeit (zwischen 50% und 80%) | 170,07€ |
Erhöhter Betrag: Der erhöhte PreParE beläuft sich im Jahr 2026 auf 745,45 € pro Monat.
Dauer der PreParE-Zahlung
La durée de versement de cette prestation est fonction de la situation familiale.
Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder | Paar | Alleinerziehende | |
1 Kind | 6 Monate für jeden Elternteil bis zum 1. Geburtstag des Kindes. | Bis zum 1. Geburtstag des Kindes | |
2 Kinder | 24 Monate für jeden Elternteil bis zum 3. Geburtstag des jüngsten Kindes. Die Eltern können die Leistung untereinander aufteilen. Beispielsweise kann die Mutter 2 Jahre und der Vater 1 Jahr bis zum dritten Lebensjahr des Kindes erhalten. | Bis zum 3. Geburtstag Ihres jüngsten Kindes | |
3 oder mehr Kinder | einfache PreParE | 24 Monate für jeden Elternteil bis zum 3. Geburtstag des jüngsten Kindes. Die Eltern können die Leistung untereinander aufteilen. Bsp.: Die Mutter erhält die Leistung für 2 Jahre und der Vater für 1 Jahr bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. | Bis zum 3. Geburtstag Ihres jüngsten Kindes |
PreParE erhöht | maximal 8 Monate für jeden Elternteil bis zum 1. Geburtstag des jüngsten Kindes | Bis zum 1. Geburtstag des jüngsten Kindes | |
Bei Geburten von drei oder mehr Kindern beträgt die Beitragsdauer 48 Monate für jedes Ehepaar bis zum 6. Geburtstag der Kinder.
Wird die Kinderbetreuung von einer Einzelperson übernommen, so wird die Leistung bis zum 6. Lebensjahr des Kindes gezahlt.
Die freie Wahl des Betreuungsmodus
Es ermöglicht eine teilweise Betreuung Ihrer/Ihrer Kinder.
Um von der Zusatzleistung der freien Sorgewahl zu profitieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- die allgemeinen Voraussetzungen für den Bezug von Familienleistungen erfuellen,
- ein Kind unter 6 Jahren haben,
- Sie haben eine berufliche oder studentische Tätigkeit,
- oder Sie beziehen die Beihilfe für behinderte Erwachsene (AAH),
- oder Sie beziehen ein aktives Solidaritätseinkommen (RSA) und sind in einem beruflichen Eingliederungsplan eingeschrieben,
- oder Sie beziehen die befristete Wartezeitbeihilfe (Ata) und sind als Arbeitsuchender eingetragen;
- oder Sie erhalten die spezifische Solidaritätsbeihilfe (ASS) und sind als Arbeitsuchender gemeldet.
- eine zugelassene Kinderbetreuerin oder eine Tagesmutter zu Hause einstellen oder einen zugelassenen Betrieb, Verein oder eine Kleinkinderkrippe in Anspruch nehmen:
- Kinderbetreuerin: ihr Bruttolohn darf das 5-fache des SMIC pro Stunde nicht überschreiten (d. h. 59,40 € pro Betreuungstag und pro Kind am 01/05/2025)
- Verein, zugelassenes Unternehmen oder Kleinkindertagesstätte: Sie erhalten die Zulage, wenn das Kind mindestens 16 Stunden im Monat betreut wird.
Die CAF übernimmt einen Teil der an die Tagesmutter oder Hausangestellte gezahlten Vergütung. Dieser Betrag hängt von Ihrem Einkommen, der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder sowie Ihrer Situation (als Paar oder Single) und davon ab, ob Ihr Kind vor oder nach dem 1. April 2014 geboren wurde. Die Beträge erfahren Sie auf www.caf.fr.
Beihilfen für unterhaltsberechtigte Kinder
Diese Beihilfen bestehen aus den Familienzulagen, dem Familienzuschlag und der Beihilfe für die Unterstützung der Familie.
Familienzulagen
Sie können Kindergeld erhalten, wenn Sie mindestens zwei unterhaltsberechtigte Kinder unter 20 Jahren haben. Seit dem 1. Juli 2015 variiert die Höhe der Zulagen für das Jahr 2026 je nach Ihren Ressourcen wie folgt:
Situation | Beträge 2026 | Zuschläge (Kinder über 14 Jahre) | |
Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder | Ressourcen | ||
2 Kinder | 79.980 € oder weniger | 151,05 € | + 75,53 € wenn das zweite Kind älter als 14 Jahre ist |
Zwischen 79.980 € und 106.604 € | 75,53 € | + 37,77 € wenn das zweite Kind älter als 14 Jahre ist | |
mehr als106.604 € | 37,77 € | + 18,88 € wenn das zweite Kind älter als 14 Jahre ist | |
3 Kinder | 85.111 € oder weniger | 344,56 € | + 75,53 € pro Kind über 14 Jahre |
Zwischen 85.111 € und 111.265 € | 172,29 € | + 37,77 € pro Kind über 14 Jahre | |
mehr als111.265 € | 86,14 € | + 18,88 € pro Kind über 14 Jahre | |
4 Kinder | 91.657 € oder weniger | 538,09€ | + 75,53 € pro Kind über 14 Jahre |
Zwischen 91.657 € und 117.811 € | 269,05 € | + 37,77 € pro Kind über 14 Jahre | |
mehr als 117.811 € | 134,52 € | + 18,88 € pro Kind über 14 Jahre | |
Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, einen degressiven Zuschlag zu erhalten, wenn Ihre Mittel die Obergrenzen 1 und 2 leicht überschreiten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren FCA.
Wenn ein Kind das 20. Lebensjahr vollendet hat, wird es nicht mehr als unterhaltsberechtigtes Kind gezählt. In diesem Fall kann eine vorläufige Pauschale gezahlt werden, wenn die folgenden drei Bedingungen erfüllt sind:
- Das 20-jährige Kind lebt noch im Haushalt des Sozialhilfeempfängers
- Er hat kein eigenes berufliches Einkommen von mehr als 1.117,26 € für 2026
- Im Monat vor seinem 20. Geburtstag wurden die Familienzulagen für mindestens 3 Kinder gezahlt.
In diesem Fall wird die vorläufige Pauschale bis zum Vormonat des 21. Geburtstags gezahlt. Sie beträgt:
Anzahl der Kinder unter 21 Jahren im Haushalt | Ressourcen | Pauschalbeihilfe für ein betroffenes Kind |
3 Kinder | 86.644 € oder weniger | 95,51 € |
Zwischen 86.644 € und 113.268 € | 47,76 € | |
Mehr als 113.268 € | 23,88 € | |
4 Kinder | 93.308 € oder weniger | 95,51 € |
Zwischen 93.308 € und 119.932 € | 47,76 € | |
Mehr als 119.932 € | 23,88 € |
Sie müssen keinen Antrag stellen, die Familienzulagen werden Ihnen direkt ausgezahlt.
Familienzuschlag
Sie können diese Zulage erhalten, wenn Sie mindestens 3 unterhaltsberechtigte Kinder haben, die alle älter als drei Jahre sind, und wenn Ihr Einkommen einen bestimmten Grenzwert nicht überschreitet. Der Betrag variiert je nach Ihren Ressourcen wie folgt für das Jahr 2026:
Abhängige Kinder | Einkommen | Beträge | |
Paar mit zwei Einkommen oder alleinerziehender Elternteil | Paar mit 1 Einkommen | ||
3 Kinder | 27 367 € oder weniger | 22 372 € oder weniger | 294,91 € |
Zwischen 27 367 € und 54 724 € | Zwischen 22 372 € und 44 735 € | 196,59 € | |
4 Kinder | 31 096 € oder weniger | 26 101 € oder weniger | 294,91€ |
Zwischen 31 096 € und 62 180 € | Zwischen 26 101 € und 52 191 € | 196,59€ | |
Wenn Ihre Mittel die Obergrenze geringfügig übersteigen, erhalten Sie eine Differenzleistung.
Schritte, um diese Zulage in Anspruch zu nehmen: Sie müssen keinen Antrag stellen, um die Familienzulage zu erhalten. Sie müssen nur jedes Jahr Ihre Mittel bei der CAF melden, damit diese Zulage automatisch ausgezahlt wird.
Familienunterstützungsbeihilfe (teilweise exportierbar)
Die Unterhaltsbeihilfe wird an bestimmte Bedingungen geknüpft, damit ein Kind ohne die Unterstützung eines oder beider Elternteile aufgezogen werden kann. Sie betrifft in erster Linie Waisen und Kinder, deren Eltern getrennt sind und für die keine Unterhaltszahlungen geleistet werden.
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wurden die Unterhaltsvorschüsse als exportierbare Leistungen eingestuft (Cir. CNAF vom 2. November 2005). Allerdings ist nur der nicht einziehbare Teil exportierbar, da es sich nicht mehr um einen Pensionsvorschuss handelt.
Betrag 2026: 199,19 € pro Monat und pro Kind
Der Betrag des differenzierten ASF entspricht der Differenz zwischen dem erhaltenen Rentenbetrag und 195,85 €. Die Beihilfe wird ab dem auf die Trennung der Eltern folgenden Monat gezahlt.
Die allgemeinen Instandhaltungsleistungen
Diese Beihilfen bestehen aus dem Schulgeld, dem Erziehungsgeld für das behinderte Kind und dem Elterngeld.
Zuschuß für den Schulanfang
Bedingungen
Sie können eine Beihilfe für jedes unterhaltsberechtigte Kind im Alter von 6 bis 18 Jahren erhalten, wenn das Kind Schüler, Auszubildende oder Studenten ist und die Ressourcenbedingung erfüllt, die in:
- 28 444 € für ein unterhaltsberechtigtes Kind
- 35 008 € für 2 unterhaltsberechtigte Kinder
- 41 572€ für 3 Kinder
- 6 564€ pro zusätzliches Kind
Bei einer leichten Überschreitung der Obergrenze kann eine degressive, nach dem Einkommen berechnete, so genannte Differenzbeihilfe gezahlt werden.
Das Kind muss
- im Schulalter (6 bis 18 Jahre),
- Schüler, Studenten oder Lehrlinge, die weniger als 55 % des SMIC verdienen (auf der Grundlage von 169 Stunden).
Beträge
Betrag der Schulstartbeihilfe 2026:
Alter des Kindes | Höhe des Schulgelds |
6 à 10 ans | 423,48€ |
11 bis 14 Jahre | 446,85€ |
15 bis 18 Jahre | 462,32€ |
Schritte
Wenn Sie bereits Sozialhilfeempfänger sind, brauchen Sie nichts zu tun; Sie müssen nur jedes Jahr Ihre Mittel an die CAF melden.
Wenn Sie kein Zuwendungsempfänger sind, müssen Sie ein Formular «Situationserklärung» ausfüllen, das die CAF Ihnen zur Verfügung stellen kann.
Für weitere Informationen können Sie sich an Ihren FCA wenden.
Erziehungsbeihilfe für behinderte Kinder
Diese Beihilfe ersetzt seit dem 1. Januar 2006 die Sonderschulzulage. Der AEEH-Grundbetrag für das Jahr 2025 beträgt 151,80 Euro monatlich.
Sie können diese Leistung in Anspruch nehmen, wenn Sie ein behindertes Kind unter 20 Jahren unterhalten.
- bei einem Kind unter 20 Jahren mit einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit von mindestens 80 %,
- für ein Kind unter 20 Jahren, dessen dauerhafte Invalidität zwischen 50 % und 80 % liegt UND das in eine Sonderschuleinrichtung für Behinderte aufgenommen oder von einer Sondererziehungs- oder Pflegeabteilung zu Hause betreut wird.
Um diese Beihilfe in Anspruch nehmen zu können, ist es außerdem erforderlich, dass das berufliche Einkommen nicht mehr als 55 % des monatlichen Bruttopreis beträgt, d. h. 1.002,67 € (2026).
Hinzu kommt eine Ergänzung je nach dem Grad der Behinderung des Kindes, die von der Kommission für die Rechte und die Autonomie von Menschen mit Behinderungen geschätzt wird.
Ein spezifischer Zuschlag kann hinzugefügt werden, wenn das Kind, das die AEEH und eine Ergänzung der 2., 3., 4., 5. oder 6. Kategorie erhält, von einem einzelnen Elternteil abhängt, der seine berufliche Tätigkeit aufgibt, oder wenn es eine andere bezahlte Person einstellt.
Grad der Behinderung | AEEH Basis + AEEH Ergänzung | AEEH-Grundbetrag + AEEH-Zuschlag für Alleinerziehende |
1 | 265,35 € | – |
2 | 460,14 € | 521,81 € |
3 | 588,22 € | 673,61 € |
4 | 828,11 € | 1098,50 € |
5 | 1 016,15 € | 1 362,44 € |
6 | 1 439,93 € | 1 947,51 € |
Verfahren zur Gewährung dieser Beihilfe:
Um die Beihilfe in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einen Antrag beim Behindertenwohnhaus Ihres Wohnorts stellen.
Das Tagegeld für die elterliche Anwesenheit
Sie kann gezahlt werden, um dem Elternteil die Betreuung eines schwerkranken, verletzten oder behinderten Kindes zu ermöglichen. Um von diesem Tagegeld für die elterliche Anwesenheit zu profitieren, ist es notwendig:
- ein Kind (unter 20 Jahren) hat, das schwer erkrankt, verletzt oder behindert ist und bei dem eine Begleitperson erforderlich ist.
- Sie müssen ein ärztliches Attest haben, das der ärztlichen Kontrolle der Krankenversicherung zu unterziehen ist.
- gelegentliche Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit (Achtung: diese Leistung ist nicht mit den Leistungen bei Arbeitslosigkeit kumulierbar).
Die Höhe des Tagegelds für die elterliche Betreuung variiert je nach der Anzahl der in jedem Monat genommenen Abwesenheitstage (bis zu 22 Tage pro Monat) und dem Familienstand im Jahr 2026:
- pro Tag: 66,64 €
- für einen halben Tag: 33,32 €
Die deutschen Leistungen
Informationen zu den Familienleistungen in Deutschland finden Sie in unserer Rubrik zum Differenzzuschlag oder bei der zuständigen Familienkasse.