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Die Anerkennung der asbschlüsse

Mise à jour le 13/03/2024

Für den Zugang zum ersten Studienabschnitt (Bachelor) müssen Sie über einen anerkannten Gymnasialabschluss verfügen, der dem in Wallonie-Brüssel ausgestellten Abschlusszeugnis des Sekundarbereichs (CESS) gleichwertig ist. Dieses Dokument ist zusammen mit einer beglaubigten Kopie des Oberstufenzeugnisses (Abitur) Ihres Landes den Immatrikulationsunterlagen beizufügen.

Studierende mit einem ausländischen Oberstufenabschluss müssen somit einen Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit ihres Abschlusses oder Abschlusszeugnisses der Sekundarstufe bei der Anerkennungsstelle für Abschlüsse des Ministeriums der Föderation Wallonie-Brüssel einreichen, um Zugang zu den Bachelor-Studiengängen zu erhalten.

NARIC de la Fédération Wallonie-Bruxelles
Service des équivalences – DGEO

1, rue Adolphe Lavallée
B – 1080 Bruxelles
Tel. : +32 2 690 86 86
www.equivalences.cfwb.be

Inhaber eines im Ausland erworbenen Oberstufenabschlusses, die Ihr Studium fortsetzen möchten, benötigen in der Regel keine Gleichwertigkeitsanerkennung ihres Abschlusses seitens des Ministeriums der Föderation Wallonie-Brüssel.

Für weitere Informationen lesen Sie die Broschüre „Gleichwertigkeit von Abschlüssen“ des CRD EURES Lorraine, welche auch unter der Rubrik „Publikationen“ auf dessen Website www.frontalierslorraine.eu heruntergeladen werden kann.

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