Die freie Dienstleistungsverkehr ist eine der vier EG-Vetrag garantierten Grundfreiheiten für natürliche Personen mit Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz und für Dienstleistungserbringer mit Standort in einem EWR-Mitgliedstaaten. Der Dienstleistungserbringer kann in einem anderen Staat einreisen, um dort eine Dienstleistung zu gewerblichen, kommerziellen, handwerklichen oder freiberuflichen Zwecken zu erbringen, wobei er zu diesem Zweck auch sein Personal entsenden kann. Es bleibt festzuhalten, dass der freie Dienstleistungsverkehr einem bestimmten gesetzlichen Rahmen und gewissen Formalitäten unterliegt.
Die Vorschriften und Fristen sind von Land zu Land verschieden.
Im Rahmen der Richtlinie 2006/123 vom 12. Dezember 2006 wurden in jedem Mitgliedstaat One-Stop-Shops eingerichtet, so dass die Dienstleistungserbringer einfach klare Informationen über die Formalitäten erhalten und alle Anforderungen erfüllen konnten (auch auf elektronischem Wege).