Menü

Menü
Avatar question

Stellen Sie unseren Anwälten eine Frage

Arbeitsvertrag, Steuern, Sozialversicherung oder Rente: erhalten Sie klare und individuelle Antworten auf Ihre Fragen.

Kontakt
Inhaltsverzeichnis :
-- Inhaltsverzeichnis --
Entretien d'embauche

Die Entsendung in der Grossregion

Mise à jour le 20/07/2026

Arbeitgeber · Großregion

Arbeitnehmer in die Großregion entsenden

Sie entsenden vorübergehend einen Arbeitnehmer nach Deutschland, Frankreich, Luxemburg oder Belgien? Die Entsendung folgt klaren Regeln — Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Steuern — und länderspezifischen Formalitäten. Dieser Leitfaden begleitet Sie Schritt für Schritt.

Aktualisiert: Juli 2026

Das Wesentliche

  • Entsendung = vorübergehende Beschäftigung in einem anderen Land unter Beibehaltung des Unterordnungsverhältnisses.
  • Drei getrennt zu behandelnde Bereiche: Sozialversicherung (A1-Bescheinigung, 24 Monate), Arbeitsrecht (Kernbestand + 12-Monats-Regel) und Steuern (183-Tage-Regel).
  • Vor Beginn ist im Aufnahmeland eine Vorabmeldung erforderlich.

Die Grundsätze (länderübergreifend)

Die Formalitäten je Aufnahmeland

Als Arbeitgeber mit weiteren Fragen? Sehen Sie auch den Bereich Arbeitgeber.

Häufige Fragen

Was bedeutet die Entsendung von Arbeitnehmern?
Die vorübergehende Beschäftigung eines Arbeitnehmers in einem anderen Land unter Beibehaltung des Unterordnungsverhältnisses zum ursprünglichen Arbeitgeber. Sie wirkt sich auf Sozialversicherung, Arbeitsrecht und Steuern aus.
Welche Schritte sind vor einer Entsendung nötig?
Eine Vorabmeldung im Aufnahmeland (SIPSI in Frankreich, Zoll-Meldeportal in Deutschland, e-Détachement in Luxemburg, LIMOSA in Belgien) sowie die A1-Bescheinigung, jeweils vor Beginn der Leistung.
Wie lange darf eine Entsendung dauern?
Für die Sozialversicherung bis zu 24 Monate (Verordnung EU 883/2004). Im Arbeitsrecht gilt ab 12 Monaten (auf begründete Meldung 18 Monate) nahezu das gesamte Arbeitsrecht des Aufnahmelands.
Démission pour reconversion professionnelle

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

Kontakt