Arbeitgeber · Großregion
Arbeitnehmer in die Großregion entsenden
Sie entsenden vorübergehend einen Arbeitnehmer nach Deutschland, Frankreich, Luxemburg oder Belgien? Die Entsendung folgt klaren Regeln — Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Steuern — und länderspezifischen Formalitäten. Dieser Leitfaden begleitet Sie Schritt für Schritt.
Aktualisiert: Juli 2026Das Wesentliche
- Entsendung = vorübergehende Beschäftigung in einem anderen Land unter Beibehaltung des Unterordnungsverhältnisses.
- Drei getrennt zu behandelnde Bereiche: Sozialversicherung (A1-Bescheinigung, 24 Monate), Arbeitsrecht (Kernbestand + 12-Monats-Regel) und Steuern (183-Tage-Regel).
- Vor Beginn ist im Aufnahmeland eine Vorabmeldung erforderlich.
Die Grundsätze (länderübergreifend)
Die Formalitäten je Aufnahmeland
Entsendung nach Deutschland →
Zoll-Meldung, Mindestlohn, Sozialversicherung und Steuern.
Entsendung nach Frankreich →
SIPSI-Meldung, Vertreter, Arbeitsrecht und Steuern.
Entsendung nach Luxemburg →
e-Détachement (ITM), Sozialausweis und geltende Regeln.
Entsendung nach Belgien →
LIMOSA-Meldung, Verbindungsperson und geltende Regeln.