Arbeitgeber · Entsendung
Arbeitnehmer nach Luxemburg entsenden
Sie erbringen eine Leistung in Luxemburg und entsenden dorthin Personal? Hier die Pflichten speziell für das Großherzogtum: e-Détachement-Meldung bei der ITM, Sozialausweis, luxemburgisches Arbeitsrecht und Besteuerung des entsandten Arbeitnehmers.
Aktualisiert: Juli 2026Das Wesentliche für Luxemburg
- Entsendemeldung bei der ITM über e-Détachement, spätestens zu Arbeitsbeginn, dann Sozialausweis.
- Einhaltung des sozialen Mindestlohns, A1-Bescheinigung und anwendbares Abkommen.
- Für Handwerk/Industrie: Anzeige beim Wirtschaftsministerium (MyGuichet.lu).
Das Luxemburg-Dossier, Schritt für Schritt
Vorabmeldung →
e-Détachement (ITM), Sozialausweis, Ministeriumsanzeige und Unterlagen.
Sozialversicherung →
Verbleib im Herkunftssystem und A1-Bescheinigung.
Arbeitsrecht →
Sozialer Mindestlohn, Arbeitszeit und Kernbestand.
Steuern →
Anwendbares Abkommen und 183-Tage-Regel.