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Arbeitgeber

Mise à jour le 20/07/2026

Arbeitgeber · Großregion

Arbeitgeber in der Großregion

Sie entsenden Arbeitnehmer, führen Telearbeit ein oder stehen vor einer Insolvenz? Dieser Bereich fasst Ihre wichtigsten Pflichten als Arbeitgeber in der Großregion zusammen.

Aktualisiert: Juli 2026

Das Wesentliche

  • Die Entsendung von Arbeitnehmern folgt gemeinsamen Grundsätzen (A1, Kernbestand, 183-Tage-Regel) und länderspezifischen Formalitäten.
  • Die Telearbeit von Grenzgängern wirkt sich auf Sozialversicherung und Steuern aus.
  • Bei Insolvenz des Arbeitgebers gelten Anzeigepflichten und Fristen.

Die Themen für Arbeitgeber

Häufige Fragen

Was bedeutet die Entsendung von Arbeitnehmern?
Die vorübergehende Beschäftigung eines Arbeitnehmers in einem anderen Land unter Beibehaltung des Unterordnungsverhältnisses. Sie wirkt sich auf Sozialversicherung, Arbeitsrecht und Steuern aus.
Welche Schritte sind vor einer Entsendung nötig?
Eine Vorabmeldung im Aufnahmeland (SIPSI in Frankreich, Zoll-Meldeportal in Deutschland, e-Détachement in Luxemburg, LIMOSA in Belgien) und die A1-Bescheinigung, jeweils vor Beginn der Leistung.
Démission pour reconversion professionnelle

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Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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