Zwischenpraktikum
Die Vertragskündigung wird für das Zwischenpraktikum gesetzlich nicht geregelt. Es gibt keinen Kündigungsschutz. Die Bedingungen für eine Vertragskündigung können jedoch in der Praktikumsvereinbarung festgesetzt werden.
Freiwilliges Praktikum
Nach der Probezeit, die zwischen dem Arbeitgeber und dem Praktikant festgesetzt wird, darf der Arbeitgeber den Vertrag nur aus einem wichtigen Grund auflösen. Der Praktikant,der kündigt, muss seinerseits die Kündigungsfrist von 4 Wochen einhalten.