Mise à jour : 20/04/2022
Für die Grenzgänger nach Deutschland gilt die Regelung, dass Ihnen bei einer krankheitsbedingten Abwesenheit eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine Kostenübernahme ermöglicht.
Dementsprechend wird es im Zusammenhang mit dem Coronavirus mit einer in Frankreich oder einem anderen Land ausgestellten ärztlichen Bescheinigung möglich sein, in Deutschland die rechtliche Regelung zur krankheitsbedingten Abwesenheit in Anspruch zu nehmen.