Mise à jour : 20/04/2022
Wenn sich Ihr Kind mit dem Coronavirus infiziert hat, finden die üblichen Regelungen Anwendung, die für den Fall eines kranken Kindes gelten.
So haben Sie gemäß § 45 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege Ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Anspruch auf Krankengeld besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage (bei Alleinerziehenden: 20 Tage).
Wenn mein Kind unter Quarantäne steht oder seine Schule geschlossen ist, was sind dann meine Rechte?
Wenn Sie in Frankreich wohnen und auf deutschem Hoheitsgebiet arbeiten, müssen Sie sich unmittelbar an Ihren Arbeitgeber wenden, da derzeit keine spezifischen Vorkehrungen getroffen werden. Daher ist zu prüfen, ob Ihre Arbeitsbedingungen angepasst werden können (z. B. Telearbeit).
Ist dies nicht der Fall, muss sich Ihr Arbeitgeber direkt an die Krankenkasse wenden, von der er abhängig ist.
Bei Schulschließung und Arbeitsunfähigkeit: Hat der Arbeitnehmer keine Kinderbetreuungsmöglichkeit, so handelt es sich um eine nicht schuldhafte Arbeitsverhinderung im Sinne des Gesetzes Nr. 616 (BGB). Der Arbeitnehmer sollte dann für einen kurzen Zeitraum von der Arbeit freigestellt werden können, während er weiterhin eine Vergütung erhält.
Es ist jedoch zu prüfen, ob die BGB 616 nicht im Rahmen von Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen ausgeschlossen wurde.