Mise à jour : 20/04/2022
Grenzverkehr
Ich reise in Luxemburg ein, um dort zu arbeiten.
Einreise in Luxemburg: Es ist weder ein PCR-Test noch eine Quarantäne durchzuführen oder ein Formular auszufüllen.
Bei Ankunft per Flugzeug ist vor dem Einsteigen in einen Flug nach Luxemburg folgendes vorzulegen:
- Ein negativer COVID-19-Test (PCR innerhalb von 48 Stunden oder ein Antigen-Test innerhalb von 24 Stunden vor dem Flug)
- Oder eine vollständige Impf- oder Wiederholbescheinigung.
In Luxemburg geltende Maßnahmen
Angesichts der Zunahme der Fälle kann es sein, dass die unten erläuterten Maßnahmen angepasst werden.
Geltende Maßnahmen
Im Unternehmen
Seit dem 11. März 2022 gibt es keine betrieblichen Beschränkungen mehr.
Alltagsleben
In Luxemburg werden seit dem 11. März 2022 die meisten gesundheitspolizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 aufgehoben.
Daher gelten für folgende Bereiche keine besonderen Vorschriften mehr:
- Restaurieren
- Handelsüblich
- Sports
- Kultiviert
- Erzieherisch
Im öffentlichen Verkehr, in Krankenhäusern und Pflegeheimen sind jedoch weiterhin Gesundheitsmaßnahmen in Kraft.
Im Verkehr ist das Tragen der Maske Pflicht.
Das Tragen der Maske ist in Krankenhäusern, Einrichtungen für ältere Menschen und anderen Pflegeeinrichtungen obligatorisch.
Ab dem Alter von 12 Jahren und 2 Monaten müssen Sie, um Zugang zu einem Krankenhaus zu erhalten, eine Impf-, Erholungs-, Kontraindikations- oder COVID-19-Testbescheinigung mit negativem Ergebnis vorlegen:
- wenn Sie zur Beratung, Untersuchung, Behandlung oder medizinischen Behandlung ins Krankenhaus kommen;
- wenn Sie eine Person zu einem Krankenhaus begleiten, die dort zu Beratung, Untersuchung, Behandlung oder medizinischer Behandlung;
- wenn Sie eine Person während ihres Krankenhausaufenthalts begleiten (z. B. Elternteil, der beim Krankenhausaufenthalt in der Nähe seines minderjährigen Kindes bleibt)
Um die Patienten nicht ihrer Behandlung zu berauben, ist die Option, einen Selbsttest vor Ort durchzuführen, auch für Patienten in Krankenhäusern und deren mögliche Betreuer möglich.
Positiv getestete Personen und Personen, die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, können die Online-Meldeformulare auf der Website der Gesundheitsinspektion ausfüllen covidtracing.public.lu oder covid19.lu.
Coronavirus: Ihre Rechte bei Reisen oder Online-Käufen, erläutert vom Europäischen Verbraucherzentrum Frankreich.